E-Bikes bzw. Pedelecs gehören aktuell zu den beliebtesten Fortbewegungsmitteln in allen Altersklassen.
Doch wer kommt bei einem Schaden für die Kosten auf?
Die Situation ist bei Fahrradunfällen meist komplizierter als bei einem Autounfall. Neben Blechschäden kommt es hier auch oft zu Verletzungen der Beteiligten.
Über eine Privathaftpflichtversicherung sind Sie in solchen Fällen vor Ansprüchen von Dritten geschützt.
Wurde beispielsweise ein fremdes Auto beim Fahren beschädigt (Kratzer im Lack) werden die Kosten der Reparatur von der E-Bike Versicherung übernommen.
Kommt es durch Sie zu einem Personenschaden, werden zum Beispiel die Schmerzensgeldzahlungen oder die Kosten für den Krankenhausaufenthalt der verletzten Person übernommen.
Neben diesen speziellen Schadenersatzansprüchen aus dem Bereich E-Bike/Pedelec sind Sie mit unserem Haftpflichtschutz in allen Lebensbereichen (egal ob in Ihrer Freizeit, im Nebenjob, bei Selbständigkeit oder im Urlaub) vor finanziellen Schäden geschützt.
Genau wie beim Autofahren ist es auch beim Pedelec eine gute Idee, eine Privathaftpflicht abzuschließen, die für die hohen Kosten bei einem Unfall oder Schaden an Dritten aufkommt. Bei E-Bikeschutz.de finden Sie die passende Privathaftpflichtversicherung.
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Grundsätzlich kann jeder eine Haftpflichtversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft abschließen, die dann einspringt, wenn der Versicherte einer dritten Person einen Schaden verursacht, der beglichen werden soll. Es gibt dabei freiwillige Haftpflichtversicherungen und gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen wie beispielsweise die KfZ-Haftpflichtversicherung. Eine Privathaftpflichtversicherung deckt verschiedene Schäden in den unterschiedlichsten Bereichen ab. Beispielsweise wenn Sie Ihren Einkaufwagen an einem geparkten Auto entlangschrammen oder wenn Sie das Smartphone eines Freundes fallen lassen und beschädigen. Über die Privathaftpflicht können Sie daher auch über eine E-Bike-Versicherung Schäden rund um das E-Bikefahren abdecken. Versicherungstechnisch und verkehrsrechtlich wird zwischen Pedelecs und S-Pedelecs unterschieden. Beispielsweise gibt es beim Pedelec bis 20 km/h keine Helmpflicht, beim S-Pedelec bis 45 km/h aber sehr wohl. In der Regel sind bei den Pedelecs Schäden durch die Privathaftpflicht abgedeckt, beim S-Pedelec das nicht der Fall. S-Pedelecs werden wie Kleinkraftkräder behandelt und benötigen daher eine Mofaversicherung. Wenn Sie also bereits eine Privathaftpflichtversicherung besitzen, sollten Sie prüfen, ob das Fahren mit Ihrem E-Bike vom Versicherungsschutz umfasst ist.
Wenn Sie auf einem Zweirad besonders im Stadtverkehr unterwegs sind, ist die Gefahr groß. Kleine Kratzer beim Durchschlängeln durch den Verkehr können mit einem E-Bike schnell passieren. Mit unserer Privathaftpflicht sind Sie optimal geschützt, denn die Versicherung kommt sowohl im Falle einer Reparatur an fremden Gegenständen, als auch für Schmerzensgeld oder Behandlungskosten einer dritten verletzten Person auf.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen keine reine Haftpflichtversicherung für E-Bikes an, sondern einen umfassenden Haftpflichtschutz, der auch weitere Lebensbereiche einschließt:
Mit einer Privathaftpflicht von E-Bikeschutz.de profitieren Sie von einer kompetenten Beratung und fairen Bedingungen sowie unserem freundlichen Kundenservice. Wir sind täglich von Mo – So von 9 bis 22 Uhr für Sie erreichbar! Fordern Sie heute noch ein perfekt auf Sie zugeschnittenes Angebot an oder buchen Sie direkt die gewünschte Versicherung. Bei Fragen können Sie sich in unserer FAQ-Übersicht informieren oder telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen.
Ja. Die E-Bike-Versicherung schützt das Fahrrad – die Privathaftpflicht schützt Sie vor Schäden, die Sie anderen mit dem E-Bike zufügen. Die PHV ist die wichtigste Versicherung überhaupt.
Sie übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen, z. B. wenn Sie beim Fahren eine andere Person verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen.
Nein. Schäden am eigenen E-Bike sind grundsätzlich nicht über die Privathaftpflicht abgedeckt. Dafür ist die E-Bike-Versicherung zuständig.
Ja, sofern es sich um ein E-Bike handelt, für das keine separate Kfz-Haftpflicht vorgeschrieben ist und der Schaden vom Versicherungsschutz umfasst ist.
Die E-Bike-Versicherung schützt Ihr E-Bike, die Privathaftpflicht Sie vor finanziellen Folgen, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen.
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